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Beerdigungen: Aktuelle Corona-Regeln im Überblick

Die Corona-Pandemie fordert nach wie vor viel von den Menschen ab, die einen aktuellen Trauerfall in der Familie oder im Bekanntenkreis haben. Damit die Ausbreitung des Coronavirus möglichst verhindert wird, ergeben sich verschiedene Fragestellungen zu Bestattungen in Zusammenhang mit den derzeit aktuellen Corona-Regeln. Wie darf eine Trauerfeier stattfinden? Worauf muss bei Beerdigungen geachtet werden?

Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Stand zu den Corona-Regeln. Bitte denken Sie daran, dass sich diese Regeln durch politische Beschlüsse jederzeit ändern können. Aktuelle rechtsgültige Informationen zum Thema Coronaschutzverordnungen wie zum Beispiel für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) finden Sie auf den Webseiten Ihres Bundeslands, in dem die Beerdigung stattfinden wird.

Wie sollten wir uns auf Beerdigungen verhalten?

Zur Vermeidung des Ansteckungsrisikos wird empfohlen, auf körperliche Nähe zur Anteilnahme und auf Gesten der Kondolenz möglichst zu verzichten. Dazu zählen Händeschütteln, Umarmungen und Küsse. Bitte halten Sie während der Beerdigung sowohl in Innenräumen als auch außen auf dem Friedhof bzw. an der Grabstätte möglichst den Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander ein.

Aktuelle Corona-Regeln für Beerdigungen im Überblick

Corona prägt nach wie vor unseren Alltag. Das wirkt sich auch auf Beerdigungen aus. (Photo by Julia Kadel on Unsplash)

Wie viele Personen dürfen an der Trauerfeier teilnehmen?

Die genaue Anzahl der Gäste an Trauerfeiern und Beerdigungen wird durch die jeweiligen Hygienekonzepte der kirchlichen, städtischen oder kommunalen Einrichtungen definiert. Weitere Vorgaben werden zudem durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Informieren Sie sich daher bei ihrem beauftragten Bestatter über die aktuellen Corona-Regeln.

Wie viele Personen dürfen auf dem Weg zur letzten Ruhestätte begleiten?

Sofern Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen einhalten, sich mit medizinischen OP-Masken und/oder FFP2-Masken schützen und die allgemeinen Coronaschutz-Hygieneregeln einhalten, gibt es zum derzeitigen Zeitpunkt keine Teilnehmerbegrenzung.

Ist ein Nachweis von 2G/3G bei Beerdigungen erforderlich?

Bislang ist für Trauerfeiern bzw. Beerdigungen auf Friedhöfen und in den Kapellen kein Nachweis über den Status als geimpft, genesen oder getestet (3G) erforderlich.

Darf auf Trauerfeiern und Beerdigungen gesungen werden?

Eine Einschränkung für den Gesang ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr gegeben. Somit besteht auch keine Beschränkung für Musiker mehr. Aktuell darf wieder eine Sängerin oder ein Chor in der Trauerhalle oder Kirche live singen. Auch die Gäste dürfen wieder singen. Bitte denken Sie entsprechend der Corona-Regeln an den Mindestabstand von 1,5 Metern.

Muss ich persönliche Daten bei der Trauerfeier dokumentieren?

Sie können die Gäste bitten, die persönlichen Daten für die Kontaktverfolgung zu hinterlegen. Bei größeren Zusammenkünften für Beerdigungen mit mehr als 100 Personen ist ein Hygieneschutzkonzept und eine Anmeldung zum aktuellen Stand erforderlich.

Welche Sitzordnung gilt für Trauerfeiern?

Halten Sie möglichst den Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Bitten Sie die Trauergäste darum, möglichst nach ihren Haushalten gruppiert zu sitzen.

Wer darf an einer Trauerfeier auf dem Friedhof teilnehmen?

Der engste Familienkreis darf an einer Trauerfeier auf dem Friedhof unter freiem Himmel teilnehmen. Wenn Sie eine größere Gedenkfeier planen, bietet sich als Alternative eine digitale Trauerfeier an. Dadurch können Sie zeitnah im großen Kreis Erinnerungen teilen und gemeinsam Abschied nehmen.

Welche Alternativen eignen sich für Ihre Trauerfeier?

Alternativ können Sie Ihre Zeremonie als Videokonferenz umsetzen, so dass Ihre Gäste sicher von zuhause aus teilnehmen können. Bei Digitale Trauerfeier sind wir bereits auf dieses Thema spezialisiert. Gerne beraten wir Sie und erstellen ein individuelles Angebot für Sie.

Welche Regeln gelten in meinem Bundesland?

Je nach Bundesland sind die Regeln für Trauerfeiern und Beerdigungen unterschiedlich. Sprechen Sie daher mit ihrem Bestatter für die Trauerfeier. Für weitere Informationen stellt Ihnen der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. eine aktuelle Übersicht nach Bundesländern bereit.

Stand: 16. November 2021