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2G, 2G plus, 3G: Welche Corona-Regeln gelten aktuell bei Bestattungen?

Die bundesweite Corona Schutz Verordnung wurde im Januar erneut aktualisiert, was auch Auswirkungen auf die Organisation von Beerdigungen hat. Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Stand.
Informieren Sie sich über die Coronaschutzverordnung in Ihrem Bundesland
Generell gilt: Für die Durchführung von Bestattungen und Trauerfeiern gilt die Coronaschutzverordnung des Bundeslands, in dem die Beerdigung stattfinden wird. Soll also die Beisetzung z.B. in Köln sein, gilt die Coronaschutzverordnung NRW in ihrer aktuellen Fassung, in dem Fall die Version vom 13.01.2022.
Bestattungen, die in Deutschland stattfinden, fallen derzeit unter die „3G-Regel“. Das bedeutet, es dürfen Corona-geimpfte, -genesene und -getestete Hinterbliebene an der Beerdigungszeremonie in der Kapelle oder Trauerhalle, auf dem Friedhof oder an einem anderen Ort der Beisetzung teilnehmen. Der entsprechende Nachweis bzw. ein Corona-Antigen-Tagestest ist mitzubringen und ggf. vorzuzeigen.
Trauerfeiern, die in geschlossenen Räumen stattfinden, unterliegen zusätzlich einer Personenbegrenzung, ähnlich wie im Einzelhandel. Wie viele Personen in der Kapelle oder Trauerhalle zugelassen sind, weiß deren Betreiber oder Inhaber. Kontaktieren Sie dazu bitte die Friedhofsverwaltung, die Stadt oder das Bestattungsunternehmen.
Wer trägt die Verantwortung und was gilt es zu beachten?
Für die Einhaltung der jeweiligen Regeln haftet der Veranstalter. Das ist derjenige, der die Beerdigung beauftragt hat. Die Bestatter:in ist insofern „Erfüllungsgehilfin“ und handelt im Interesse der Veranstalter:in und natürlich der Gesundheit aller, wie mit der Veranstalter:in abgestimmt.
Planen Sie nach der Beisetzung noch ein Trauercafé in einem Restaurant, Café oder anderem öffentlichen und geschlossenen Raum wird es allerdings kompliziert. Denn nun greifen die Regeln, welche aktuell auch in der Gastronomie gelten: „2G plus“, also Geimpft, Genesen und zusätzlich ein Corona-Test. Die anderen Gäste dürfen nicht teilnehmen.
Möchten Sie Ihr Beisammensein nach der Beisetzung privat, bei jemand zu Hause, durchführen gilt: Ungeimpfte dürfen nur maximal einen weiteren Hausstand treffen. Die Feier kann also entweder nur mit Geimpften und Genesenen stattfinden oder in einem sehr engen Kreis sofern Ungeimpfte unter den Trauernden sind.
Details dazu finden Sie in der bundesweit geltenden Coronaschutzverordnung.
Unser Tipp:
Veranstalten Sie das Trauercafé digital, damit alle dabei sein können, um sich zu verabschieden und Erinnerungen zu teilen. Gerne übernehmen wir die Organisation und Moderation.
Stand: 19.01.2022
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