Während des zuletzt am 05.01.2021 bundesweit verlängerten Lockdowns gelten für Bestattungen und Trauerfeiern weiterhin bundeslandspezifische Auflagen, die in den jeweiligen Corona-Schutz-Verordnungen geregelt werden. Ihr/e Bestatter/in kennt die bei Ihnen geltenden aktuellen Regelungen und hilft Ihnen bei der Einhaltung.

Generell ist die zugelassene Personenzahl bei Trauerfeiern in Innenräumen begrenzt, damit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung NRW  können derzeit z.B. in Köln in größeren Trauerhallen, wie Westfriedhof, bis zu 35 Gäste an der Bestattungszeremonie teilnehmen. Im Freien, auf dem Friedhof, dürfen in Köln aktuell bis zu 100 Gäste an der Feier teilnehmen, sofern die bekannten Hygiene-Regeln eingehalten werden können. Dazu zählen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern, die Verpflichtung zur Tragung einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Aufnahme der Kontakte zur Nachverfolgung. Gemeinsames Singen ist nach wie vor nicht erlaubt.

Mehr dazu:
Corona-Schutz-Verordnung NRW ab 31.12.2020

Westfriedhof Köln

Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.