
In der am 15.4. verabschiedeten Corona-Schutz-Verordnung wurden die bestehenden Regeln bestätigt. Weiterhin dürfen bei der Bestattung in geschlossenen Räumen nur so viele Personen teilnehmen, wie durch den Mindestabstand von 1,50 Meter gehalten werden kann. Die meisten Trauerhallen und Kapellen schränken somit die Trauergemeinde stark ein, denn es werden alle Anwesenden (auch Bestatter, Pfarrer/Redner, Musiker) mitgezählt. In der Praxis heißt das: durchschnittlich können sich nur 10 Hinterbliebene feierlich verabschieden. Gesungen werden darf nach wie vor nicht, weder ein/e Sänger/in noch gemeinsames Singen sind erlaubt.
Auf dem Friedhof bzw. im Freien werden mehr Trauergäste zugelassen, hier aktuell bis zu 100, die jedoch im Vorfeld angemeldet und registriert werden müssen. Trauercafés sind nach wie vor verboten, Restaurants, Gemeindesäle sowie Hotellerie bleiben geschlossen.
Für alle, denen der kleine Kreis nicht reicht, sind digitale Trauerfeiern eine gute Ergänzung. Bis zu 300 Gäste können an der digitalen Trauerfeier teilnehmen und gleichzeitig oder zeitversetzt zur analogen Beerdigung Abschied feiern. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.